Herzlich Willkommen
bei der Rechtsanwaltskanzlei
Schlosser Rechtsanwälte
Bei der Einfuhr von Waren in die Europäische Union wie auch bei der Ausfuhr sind eine Reihe von Vorschriften sowohl des Zollrechts als auch des Außenwirtschaftsrechts zu beachten.
Aus diesem Grunde sollten Sie einen Spezialisten zurate ziehen.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit bei allen auftretenden Problemen und Fragen rund um das Zollrecht.
Sie haben ein Problem oder Beratungsbedarf:
- mit Einfuhrverboten und Importbeschränkungen
- mit Ausfuhrverboten
- wegen der Höhe des zu entrichtenden Zolls / der zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer / Einfuhrabgaben
- wegen der Frage des Ursprungsnachweises und / oder der Rückwareneigenschaft und / oder des Status als Gemeinschaftsware im Sinne des Europäischen Zollkodex (UZK)
- wegen der Erhebung von Antidumpingzoll
- wegen der Frage von Zollbefreiungen
- wegen der Warentarifierung / der Einreihung der Waren (Kombinierte Nomenklatur) / einer Zolltarifauskunft
- wegen möglicher Erstattungen
- bei der Verzollung
- bei einer Prüfung durch den Zoll
- wegen eines Zollvergehens
- mit der Zollfahndung
- weil Sie einen Anhörungsbogen der Polizei oder Steuerfahndung erhalten haben
- bei der Anwendung des Unionszollkodex (UZK)
Beachten Sie unbedingt die Einspruchsfrist gegen einen entsprechenden Bescheid bzw. die Klagefrist gegen eine Einspruchsentscheidung!
Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder eine Ladung erhalten haben, dann kontaktieren Sie uns!
Aktuelle Informationen aus diesem Fachgebiet veröffentlichen wir regelmäßig auf SCHLOSSER AKTUELL – Informationen aus Recht und Steuern in den Rubriken Zollrecht und Aussensteuerrecht / DBA.
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